Pilze sammeln / Hinweis des Kreisforstamtes Landkreis Waldshut mit der Bitte um Beachtung!
Mitteilung der Gemeinde
Der Schwarzwald ist aktuell wieder einem starken Pilzsammeldruck mit nicht vorhersehbaren
Auswirkungen auf die Pilzflora ausgesetzt.
Gemäß Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, wildlebende Pflanzen der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen. Zu den betroffenen Arten gehören unter anderem auch Pfifferling, Steinpilz und Morchel, sowie einige andere beliebte Speisepilze.
Es wird in der Praxis eine Sammelmenge von maximal 1kg pro Person und Tag toleriert. Übersteigt die gesammelte Pilzmenge diesen Wert, drohen hohe Geldbußen bis zu 2.400€. Die Einhaltung der Vorschriften wird durch den Forstdienst und die Grenzpolizei kontrolliert.
Wir bitten Sie, entsprechend verantwortungsvoll mit der Natur umzugehen und die Hinweise in diesem Informationsblatt zu beachten. Vielen Dank.
Landratsamt Waldshut
Kreisforstamt