Öffentliche Bekanntmachungen

18 Mitteilungen:

Das Landwirtschaftsamt Waldshut informiert:

Allgemeinverfügung zur Genehmigung von Ausnahmen der bodennahen Ausbringungstechnik im Landkreis Waldshut. Im Falle von bestelltem Ackerland dürfen seit dem 1. Februar 2020 und im Falle von Grünland, Dauergrünland oder mehrschnittigem Feldfutterbau ab dem 1. Februar 2025 flüssige organische Düngemittel (inklusive Gärreste) nur noch streifenförmig auf den Boden aufgebracht oder direkt in den Boden eingebracht werden. Breitverteilung ist auf bestelltem Ackerland und im Grünland, bis auf zu genehmigende Ausnahmen daher grundsätzlich nicht mehr zulässig.

„PV-Anlage im Steinlebach“, Gemarkung Lienheim

Der Gemeindeverwaltungsverband Küssaberg hat in öffentlicher Sitzung am 14. November 2024 die punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren mit der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans „PV-Anlage im Steinlebach“, Gemarkung Lienheim beschlossen.