Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Gemeindeverwaltungsverbandes Küssaberg für das Haushaltsjahr 2024
Öffentliche Bekanntmachungen
Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit §§ 5 und
18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ), jeweils in der geltenden Fassung, hat
die Verbandsversammlung am 10.10.2023 in öffentlicher Sitzung folgende Haushaltssatzung für
das Haushaltsjahr 2024 beschlossen:
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 23.000
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 23.000
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 0
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 0
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von 0
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 23.000
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 23.000
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts
(Saldo aus 2.1 und 2.2) von 0
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 0
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 0
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von 0
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
(Saldo aus 2.3 und 2.6) von 0
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von 0
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von 0
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 EUR.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die
künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 EUR.
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 1.000 EUR.
§ 5 Verbandsumlage
Der Gesamtbetrag der Verbandsumlage wird festgesetzt auf 3.000 EUR.
Küssaberg, den 10.10.2023
gez. Jürgen Wiener, Verbandsvorsitzender
Die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung wurde vom Landratsamt Waldshut mit Schreiben
vom 23.10.2023 bestätigt.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen in der Zeit von Montag, 11.12.2023 bis
Dienstag, 19.12.2023, je einschließlich, auf dem Rathaus Küssaberg, Gemeindezentrum 1,
Zimmer OG21, und auf dem Rathaus Hohentengen, Kirchstraße 4, Zimmer 9-2, während der
üblichen Dienststunden öffentlich aus.
Küssaberg, den 08.12.2023
gez. Jürgen Wiener, Verbandsvorsitzender