Bauvorbescheid beantragen

Sie möchten bestimmte Fragen vor Baubeginn klären?

Beantragen Sie einen Bauvorbescheid.

Diese Möglichkeit haben Sie

Die Antwort der Baurechtsbehörde ist verbindlich.

Der Vorbescheid gilt drei Jahre. Danach verliert er seine Bindungswirkung.

Bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben sollten Sie vor Ablauf dieser Frist die Baugenehmigung beantragen.

Sie können auch eine Verlängerung des Bauvorbescheids um bis zu drei Jahre beantragen.

Vorab informieren: Zu den Informationen für "Bauvorbescheid beantragen"

Ergänzende Information zum Online Prozess

Online-Ausweis / E-Authentifizierung erforderlich

Sie haben Fragen zur Zulässigkeit eines Bauvorhabens oder zu anderen wichtigen Punkten, die Sie vor Baubeginn klären möchten.

alle Bauvorlagen, die erforderlich sind, um die durch den Vorbescheid zu entscheidenden Fragen zu beurteilen. Beispiele sind:

  • ausgefülltes Antragsformular
  • weitere Bauvorlagen:
    • Lageplan
    • Baubeschreibung
    • Bauentwurfsskizze(n)

Hinweis: Die zuständige Stelle kann weitere Bauvorlagen verlangen.

Den Bauvorbescheid müssen Sie bei der zuständigen Baurechtsbehörde beantragen. Dort erhalten Sie auch unter Umständen die notwendigen Formulare. Je nach Angebot Ihrer Gemeinde können Sie das Formular auch im Internet herunterladen.

Der Bauvorbescheid gilt drei Jahre.

Die Höhe der Kosten richtet sich nach der kommunalen Gebührensatzung.

Widerspruchsverfahren und Klage

Landesbauordnung (LBO)

  • § 57 Bauvorbescheid
  • § 50 Abs. 5 Bauvorbescheid für verfahrensfreie Vorhaben

Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung (LBOVVO)

  • § 15 Bauvorlagen für den Bauvorbescheid

Der Bauvorbescheid gilt drei Jahre.

22.01.2024 Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg

ist die untere Baurechtsbehörde.

Untere Baurechtsbehörde ist, je nach Ort, in dem das Bauvorhaben liegt, die Gemeinde-/Stadtverwaltung oder das Landratsamt.

Die zuständige untere Baurechtsbehörde für die Gemeinde Küssaberg ist das Landratsamt Waldshut.