Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Küssaberg hat am 04.12.2023 in öffentlicher Sitzung die Entwürfe zum Bebauungsplan „Neue Ortsmitte Kadelburg“ mit örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen die Unterlagen zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Fachbehörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und somit zur Veröffentlichung im Internet freizugegeben.