Punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Freiflächenphotovoltaik Kadelburg, Gewann Unterertel“

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Der Gemeinderat der Gemeinde Küssaberg hat am 21.10.2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „Freiflächenphotovoltaik Kadelburg, Gewann Unterertel“ mit örtlichen Bauvorschriften und gemeinsamer Begründung gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. In der gleichenSitzung hat der Gemeinderat, die während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Fachbehörden und Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen behandelt und abgewogen. Neben der Aufstellung des Bebauungsplanes muss auch der Flächennutzungsplan für den benannten Bereich mit einer punktuellen Änderung angepasst werden; die Änderung wird im Rahmen eines Parallelverfahrens gem. § 8 Absatz 3 BauGB zum
Bebauungsplan vollzogen. Der Gemeindeverwaltungsverband Küssaberg hat die Entwürfe zur punktuellen Änderung des Flächennutzungsplanes in seiner Sitzung am 14.11.2024 ebenfalls gebilligt und beschlossen, diese nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. In gleicher Sitzung hat auch die Versammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes die während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Fachbehörden und Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen behandelt und abgewogen.

Ziele und Zwecke der Planung, Verfahren:
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes und die Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die planungsrechtlichen Grundlagen zur Errichtung einer privaten Freiflächenphotovoltaikanlage geschaffen werden. Die Fläche wird aktuell für landwirtschaftliche Zwecke (Ackerland bzw. Obstplantage) genutzt und ist entsprechend im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Nutzfläche dargestellt. Der Bebauungsplan kann daher nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden. Die Grundstücke befinden sich unter baurechtlichen Gesichtspunkten im Außenbereich, weshalb zur Realisierung ein Bebauungsplanverfahren mit paralleler punktueller Flächennutzungsplanänderung durchgeführt werden muss. Die Aufstellung des Bebauungsplanes mit örtlichen Bauvorschriften und die punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren werden im zweistufigen Regelverfahren mit Umweltprüfung durchgeführt. Die FNP-Änderung sieht vor, das Gebiet von ca. 10 ha künftig als „Sonderbaufläche Energie“ auszuweisen. Im Bebauungsplan wird ein entsprechendes Sondergebiet „Freiflächenphotovoltaik“ und „Agri-Photovoltaik“ festgesetzt. 

Fläche