Punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Ettikon III“, Gemarkung Kadelburg, Gemeinde Küssaberg

EttikonÖffentlichkeitsbeteiligungEttikon

Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Küssaberg hat am 14.11.2024 in öffentlicher Sitzung beschlossen, die punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes zum Bebauungsplan „Ettikon III“, Gemarkung Kadelburg durchzuführen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Gleichzeitig wurde beschlossen, die Unterlagen zu billigen und für die Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und die Behördenvoranhörung freizugeben. Für den räumlichen Geltungsbereich der punktuellen Änderung des Flächennutzungsplanes ist der nachstehende Katasterausschnitt maßgebend. 

Ziel und Zweck der Planung
Die Gemeinde Küssaberg plant die Erweiterung des Ortsteils Ettikon. Der Flächennutzungsplan sieht diese Erweiterung bereits vor. Die Realisierung des neuen Wohngebietes erfordert die Erweiterung eines Lärmschutzwalls. Die betroffene Fläche ist bislang als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Der Bebauungsplan ist daher in diesem Teilbereich nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelbar. Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Ettikon III“ durchgeführt und verfolgt das Ziel, die Erweiterung der Siedlung
durch die Aufnahme der Darstellungen für den notwendigen Lärmschutzwall in die vorbereitende Bauleitplanung möglich zu machen (§ 8 Abs. 2 BauGB)

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