Punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Ettikon III“, Gemarkung Kadelburg, Gemeinde Küssaberg

EttikonÖffentlichkeitsbeteiligungEttikon

Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Küssaberg hat am 14.11.2024 in öffentlicher Sitzung beschlossen, die punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes zum Bebauungsplan „Ettikon III“, Gemarkung Kadelburg durchzuführen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Gleichzeitig wurde beschlossen, die Unterlagen zu billigen und für die Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und die Behördenvoranhörung freizugeben. Für den räumlichen Geltungsbereich der punktuellen Änderung des Flächennutzungsplanes ist der nachstehende Katasterausschnitt maßgebend. 


Ziel und Zweck der Planung
Die Gemeinde Küssaberg plant die Erweiterung des Ortsteils Ettikon. Der Flächennutzungsplan sieht diese Erweiterung bereits vor. Die Realisierung des neuen Wohngebietes erfordert die Erweiterung eines Lärmschutzwalls. Die betroffene Fläche ist bislang als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Der Bebauungsplan ist daher in diesem Teilbereich nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelbar. Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Ettikon III“ durchgeführt und verfolgt das Ziel, die Erweiterung der Siedlung
durch die Aufnahme der Darstellungen für den notwendigen Lärmschutzwall in die vorbereitende Bauleitplanung möglich zu machen (§ 8 Abs. 2 BauGB)

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Vorentwurf zur punktuellen Änderung des Flächennutzungsplanes wird mit Begründung und zugehörigem Umweltbericht sowie mit dem Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung vom

Montag, den 02. Dezember 2024 bis Freitag, den 17. Januar 2025

unter folgender Adresse auf der Homepage der Gemeinden Küssaberg veröffentlicht: https://www.kuessaberg.info/Wirtschaft-Bauen-Wohnen/Bauen-in-Kuessaberg/Bauleitplanung Zusätzlich werden die Unterlagen während der üblichen Öffnungszeiten im Rathaus Küssaberg, Gemeindezentrum 1, 79790 Küssaberg, vor dem Bauamt EG 3 und zeitgleich auch in der Gemeindeverwaltung 79801 Hohentengen am Hochrhein, Gewerbestraße 6, Obergeschoss, Zimmer Nr. 6, Bauamt öffentlich ausgelegt. Während der Offenlage besteht Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung in beiden Rathäusern. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch an bauamt@kuessaberg.de übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Weg – schriftlich, mündlich zur Niederschrift im Rathaus Küssaberg und im Rathaus Hohentengen oder per Fax an 07741/6001-50 abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die punktuelle Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können.


Küssaberg, den 29.11.2024

Fläche