Aufstellung des Bebauungsplanes „Freiflächenphotovoltaik Kadelburg, Gewann Unterertel“ mit örtlichen Bauvorschriften

KadelburgÖffentlichkeitsbeteiligungEttikon

Der Gemeinderat der Gemeinde Küssaberg hat am 21.10.2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „Freiflächenphotovoltaik Kadelburg, Gewann Unterertel“ mit örtlichen Bauvorschriften und gemeinsamer Begründung gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. In der gleichen Sitzung hat der Gemeinderat, die während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Fachbehörden und Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen behandelt und abgewogen. Für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist der nachstehende abgebildete Planausschnitt maßgebend. Das Plangebiet befindet sich östlich des Gewerbegebiets Greut und westlich des Recyclinghof des Landkreises. Südlich
grenzen die Straße Unter Greut, nördlich Waldflächen an das Bebauungsplangebiet an. 

Ziele und Zwecke der Planung, Verfahren:
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes und die Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die planungsrechtlichen Grundlagen zur Errichtung einer privaten Freiflächenphotovoltaikanlage geschaffen werden. Die Fläche wird aktuell für landwirtschaftliche Zwecke (Ackerland bzw. Obstplantage) genutzt und ist entsprechend im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Nutzfläche dargestellt. Der Bebauungsplan kann daher nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden. Die Grundstücke befinden sich unter baurechtlichen Gesichtspunkten im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Freiflächenphotovoltaik Kadelburg, Gewann Unterertel“ Außenbereich, weshalb zur Realisierung ein Bebauungsplanverfahren mit paralleler punktueller Flächennutzungsplanänderung durchgeführt werden muss. Die Aufstellung des Bebauungsplanes mit örtlichen Bauvorschriften und die punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren werden im zweistufigen
Regelverfahren mit Umweltprüfung durchgeführt. Die FNP-Änderung sieht vor, das Gebiet von ca. 10 ha künftig als „Sonderbaufläche Energie“ auszuweisen. Im Bebauungsplan wird ein entsprechendes Sondergebiet „Freiflächenphotovoltaik“ und „Agri-Photovoltaik“ festgesetzt.

Fläche