Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Zweckverbands Schulverband Gemeinschaftsschule Rheintal für das Haushaltsjahr 2024
Öffentliche Bekanntmachungen
Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit §§ 5 und 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ), jeweils in der geltenden Fassung, hat die Verbandsversammlung am 10.10.2023 in öffentlicher Sitzung folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen:
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 EUR.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die
künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 EUR.
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 5.000 EU
§ 5 Verbandsumlage
Der Gesamtbetrag der Verbandsumlage wird festgesetzt auf 6.000 EUR.
Hohentengen a. H., den 10.10.2023
gez. Manfred Weber, Verbandsvorsitzender
Die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung wurde vom Landratsamt Waldshut mit Schreiben
vom 07.11.2023 bestätigt.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen in der Zeit von Montag, 11.12.2023 bis
Dienstag, 19.12.2023, je einschließlich, auf dem Rathaus Küssaberg, Gemeindezentrum 1,
Zimmer OG21, und auf dem Rathaus Hohentengen, Kirchstraße 4, Zimmer 9-2, während der
üblichen Dienststunden öffentlich aus.
Hohentengen a. H., den 08.12.2023
gez. Manfred Weber, Verbandsvorsitzende